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Die HSiO GmbH erfüllt sämtliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach den Bestimmungen Art. 78 Abs. 1 lit. f StG und Art. 56 lit. g. DBG. Die HSiO GmbH mit Sitz in Chur wird daher in das kantonale Verzeichnis betreffend Abzugsfähigkeit freiwilliger Zuwendungen aufgenommen.
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